Rollatoren: Nur zwei von zwölf Gehhilfen im Test sind gut (2024)

Was kostet ein Rollator? Wo kann ich ihn beantragen? Wie sieht es mit der Kosten­über­nahme durch die Kasse aus, wie viel Zuzahlung muss ich leisten? Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Kassenpatienten zur passenden Gehhilfe gelangen.

Mit dem Arzt sprechen

Wenn Sie das Gefühl haben, einen Rollator zu brauchen, reden Sie mit Ihrem Arzt. Erklären Sie ihm möglichst genau, wo der Schuh drückt. Sind Sie unsicher beim Gehen? Arthrose oder Schmerzen in Fingern und Gelenken? Je genauer Ihr Arzt die Einschränkungen kennt, desto besser kann er Ihnen einen geeigneten Rollator verschreiben.

Rezept vom Arzt, Rollator von der Krankenkasse

Stellt Ihnen der Arzt ein Rezept für einen Rollator aus, entscheidet die Kasse, welchen Rollator sie bewil­ligt. Häufig ist das ein güns­tiger Stan­dard­rollator. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro. Wollen Sie ein teureres Modell, zahlt die Kasse oft den gleichen Betrag wie für ein Stan­dard­modell als Zuschuss. Dieser Betrag heißt Versorgungs­pauschale. Er unterscheidet sich nach Kasse und Region. Die Rollatoren in unserem Test kosten zwischen 60 und 535 Euro.

Preisbeispiel

Kassenmodell oder Wunsch­rollator: Die Krankenkasse über­nimmt die Kosten oft nur für einen güns­tigen Stan­dard­rollator. Für teurere Modelle zahlt sie den Kassen­anteil als Zuschuss, den Rest müssen Patienten selbst zahlen.

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Kassenmodell:

Wenn Sie ein Rezept für einen Rollator haben, über­nimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Stan­dard­modell. Bei bestimmten Erkrankungen besteht die Chance auf ein besseres Modell, sofern der Arzt dies im Rezept begründet. Der Rollator wird Ihnen oft nur geliehen – häufig für fünf Jahre. Bleiben die Kasse oder der Vertrags­partner Eigentümer, über­nehmen sie häufig auch Wartung und Reparaturen – kostenlos.

Wunsch­rollator:

Kostet Ihr Wunsch­rollator mehr als ein Stan­dard­modell, zahlen Sie in der Regel aus eigener Tasche drauf. Die Kasse gibt Ihnen dann einen Zuschuss – meist in der Höhe der sogenannten Versorgungs­pauschale, also etwa so viel wie ein güns­tiger Stan­dard­rollator kosten würde. Die Differenz müssen Sie selbst zahlen. Wird der Rollator Ihr Eigentum, über­nehmen die Kassen oft keine weiteren Kosten für Wartung und Reparatur.

Wenn das Kassenmodell nicht ausreicht

Jeder Versicherte hat Anspruch auf einen Rollator, für den er nichts zusätzlich bezahlen muss. Leicht­gewichte bewil­ligen die Kassen meist nur bei bestimmten Indikationen, etwa schwerer Atemnot oder Muskel- und Gelenk­erkrankungen. Der Arzt sollte Ihre Erkrankung auf dem Rezept daher detailliert vermerken und begründen, warum Sie einen leichten Rollator benötigen. Er kann auch ein Maximalgewicht oder die Hilfs­mittel­verzeich­nisnummer eines bestimmten Modells angeben. Auf der Website des GKV-Spitzenverbands finden Sie einen Über­blick. Im Einzel­fall zahlen Kassen auch für Rollatoren, die keine solche Nummer haben.

Rollator-Kosten können variieren

Reichen Sie das Rezept bei der Kasse ein. Die nennt Ihnen Vertrags­partner, von denen Sie den Rollator bekommen – etwa Sanitäts­häuser oder Ortho­pädie­techniker. Manche Kassen erlauben, dass Sie mit dem Rezept direkt zum Vertrags­partner gehen. Möglicher­weise ist einer dabei, mit dem Sie schon gute Erfahrungen gemacht haben. Auf den Internet­seiten einiger Kassen können Sie Vertrags­partner anhand der Post­leitzahl ermitteln. Fragen Sie bei mehreren Part­nern in der Umge­bung, die Angebote unterscheiden sich.

Gehwagen testen

Achten Sie vor allem auf Ankip­philfe, Bremsen und den Klapp­mecha­nismus. Die Ankip­philfe, ein Hebel neben dem Rad, sollte mit dem Fuß leicht zu treffen sein. Bremsen sollten Sie betätigen können, ohne den Griff loszulassen. Der Abstand zwischen Bremse und Griff darf nicht zu groß sein. Der Klapp­mecha­nismus sollte leicht­gängig und intuitiv funk­tionieren. Achten Sie außerdem auf die Ausstattung wie Korb, Tasche oder Tablett.

Falls erforderlich: Wider­spruch

Oft erledigt der Vertrags­partner die Formalitäten. Falls die Kasse Ihr Wunsch­modell nicht bewil­ligt: nicht entmutigen lassen. Häufig lohnt ein Wider­spruch. Dabei helfen Sozial­verbände, Pfle­gestütz­punkte und die Verbraucherzentralen.

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