Pflegegrade haben Pflegestufen ersetzt
Pflegestufen (bis 2016) | Pflegegrade (seit 2017) |
Bisher nicht vorgesehen | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 (mit erheblicher Alltagseinschränkung) Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 (mit erheblicher Alltagseinschränkung) Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 (mit erheblicher Alltagseinschränkung) Pflegestufe 3 (mit Härtefall) | Pflegegrad 5 |
Was bedeutet Pflegestufe 2 / Pflegestufe zwei?
Pflegestufe 2 wurde bis zum 31.12.2016 allen nachweislich körperlich schwerpflegebedürftigen Menschen von ihren Pflegekassen zuerkannt.
Gesetzliche Definition von Pflegestufe 2
Die Pflegestufe 2 („Schwerpflegebedürftigkeit“) war im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wie folgt definiert:
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Litten schwerpflegebedürftige Menschen zusätzlich an einer Demenz, waren voraussichtlich länger als ein halbes Jahr psychisch krank oder dauerhaft geistig behindert, haben sie von ihrer Pflegekasse in der Regel die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten.
Voraussetzungen für Pflegestufe 2: Diese Kriterien mussten erfüllt werden
Damit Antragsteller die Pflegestufe 2 und damit „Schwerpflegebedürftigkeit“ bescheinigt bekamen, mussten sie bis zum 31.12.2016 im Durchschnitt täglich mindestens 180 Minuten lang auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Davon mussten mindestens 120 Minuten zu drei verschiedenen Tageszeiten auf Hilfen bei der Grundhilfe wie etwa bei der Ernährung, Körperpflege oder Mobilität entfallen.
Weitere Voraussetzung für Pflegestufe 2 war, dass der schwerpflegebedürftige Mensch mehrmals pro Woche Hilfen bei seiner hauswirtschaftlichen Versorgung wie etwa beim Einkauf oder bei der Wohnungsreinigung benötigte.
Pflegestufe 2: Zeitaufwand in einer Tabelle
Die nachfolgenden Pflegeminuten waren bis zum 31.12.2016 entscheidend für die Einteilung in Pflegestufe 2. Seit dem 01.01.2017 lösen fünf Pflegegrade die alten Pflegestufen ab. Seit dieser Umstellung ist das Ausmaß der noch vorhandenen Selbstständigkeit entscheidendes Kriterium für die Pflegegrad-Einteilung.
Pflegestufe | Täglicher Hilfebedarf | …davon Grundpflege | …davon im Haushalt |
---|---|---|---|
2 | 180 Minuten | Mind. 120 Minuten, 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten | Die übrige Zeit von 180 Minuten mehrmals in der Woche |
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Kriterien und Bedingungen für Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel bei Demenz
Zusätzlich zum körperlichen Pflegebedarf überprüften Gutachter bis zum 31.12.106 bei gleichzeitiger Demenz, psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung eines Pflegeversicherten auch, ob bei ihnen neben Pflegestufe 2 auch eine „dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz“ anerkannt werden sollte.
In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei schwerer Demenz, konnten Gutachter auch ein erhöhtes Maß an Betreuung und Beaufsichtigung feststellen. Entsprechend der Gutachtermeinung konnte die Pflegekasse in der Regel diese Pflegestufe 2 genehmigen und erkannte die eingeschränkte Alltagskompetenz an. Betroffene erhielten dann höhere Pflegeleistungen als nur körperlich pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe 2.
Pflegestufe 2 beantragen
Wer eine Pflegestufe beantragen wollte, musste den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen (heute: Pflegegrad beantragen). Gutachter vom Medizinischen Dienst (damals noch MDK, bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) beurteilten als nächstes die Pflegesituation des Antragstellers und erstellten dafür ein Pflegegutachten. Mit diesem Gutachten entschieden die Pflegekassen über den Anspruch auf eine Pflegestufe beziehungsweise ob im Einzelfall die Pflegestufe 2 anerkannt wurde oder nicht.
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Leistungen und Geld bei Pflegestufe 2
Bescheinigten die Gutachter vom Medizinischen Dienst (damals noch MDK) oder MEDICPROOF dem Versicherten nach dem Hausbesuch eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach den Kriterien für Pflegestufe 2 sowie eingeschränkte Alltagskompetenz, genehmigte die zuständige Pflegekasse in der Regel diese Pflegestufe und zahlte ihm die damit verbundenen Pflegeleistungen. Dazu gehörten:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege und Nachtpflege
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder für Wohngruppen (Senioren-WG)
Pflegegeld bei Stufe 2: Geld für Angehörige und Pflegesachleistungen
Anerkannt pflegebedürftige und demenzerkrankte Menschen mit Pflegestufe 2 konnten zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen:
- Pflegegeld, wenn sie von Ihnen als Angehörigen oder Freunden zuhause gepflegt und betreut wurden, oder
- Pflegesachleistungen, wenn sie von einem Pflegedienst zuhause oder vorübergehend in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt wurden.
Bis zum 31. Dezember 2016 stand körperlich Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2 entweder ein monatliches Pflegegeld von 458 Euro bei Pflege durch Angehörige oder monatliche Pflegesachleistungen von 1.144 Euro bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst zu.
Erhöhte Beträge erhielten pflege- und betreuungsbedürftige Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzerkrankte mit Pflegestufe 2: Sie konnten monatlich entweder ein Pflegegeld von 545 Euro bei Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Sachleistungen von 1.298 Euro bei häuslicher Pflege durch ihren Pflegedienst beziehen.
Entlastung durch eine Haushaltshilfe bei Pflegestufe 2
Neben demenzerkrankten standen auch körperlich pflegebedürftigen Menschen mit Pflegestufe 2 Zuschüsse zu zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 104 Euro monatlich zu. Mussten sie besonders intensiv betreut und beaufsichtigt werden wie zum Beispiel schwer Demenzerkrankte, so gewährte die Kasse bis 31.12.2016 sogar 208 Euro pro Monat. Mit der Umstellung auf die Pflegegrade zum 01.01.2017 wurde der Betrag für alle Pflegegrade vereinheitlicht. Seitdem erhalten Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad pro Monat 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Diese Betreuungsleistungen wurden von geschulten ehrenamtlichen Kräften oder ausgebildeten Alltagsbegleitern sowie Haushaltshilfen ausgeführt, die pflegende Angehörige im Pflegealltag entlasten und ihnen freie Zeit für wichtige Erledigungen oder Pausen verschaffen sollten. Darunter fielen unter anderem Gespräche, Spaziergänge, Malen, Basteln, Kochen, Backen, gemeinsames Singen oder Musikhören, Lesen oder Vorlesen, Bewegungsübungen mit Tanz und Vieles mehr.
Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 2
Benötigte ein Pflegebedürftiger nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation noch professionelle Pflege, ehe er nach Hause zurückkehren konnte, so konnte er vorübergehend die sogenannte Kurzzeitpflege zum Beispiel in einem Pflegeheim beanspruchen. Pflegekassen bezuschussten die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.612 Euro Zuschuss für höchstens 28 Tage im Jahr.
Wer aber im Kalenderjahr keine Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub von Angehörigen genutzt hat, konnte sich sogar bis zu 3.224 Euro Zuschuss für bis zu 56 Tage im Jahr für seine Kurzzeitpflege sichern.
Verhinderungspflege bei Pflegestufe 2
Wenn Sie als pflegende Angehörige einmal Urlaub machen wollen oder einmal selbst krank sind, brauchten Sie weder vor dem 01.01.2017 noch danach besorgt sein, wer Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in dieser Zeit versorgt. Denn sowohl mit Pflegestufe 2 als auch jetzt Pflegegrad 3 oder 4 hat Ihr Pflegebedürftiger Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Die Verhinderungspflege bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 1.612 Euro für höchstens 28 Tage im Jahr.
Die Pflegekassen gewähren dafür bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage, wenn der Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege gebraucht hat.
Tagespflege bei Pflegestufe 2
Musste ein zuhause versorgter Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 2 regelmäßig über mehrere Stunden täglich von Pflege-Profis versorgt werden, hat das häufig eine Tagespflege- und Nachtpflege-Einrichtung in der Nähe übernommen. Für Tages- oder Nachtpflege bei Pflegestufe 2 zahlte die Pflegekasse einen Zuschuss von 1.144 Euro monatlich.
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegestufe 2
Nicht nur Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Betreuung und Entlastung konnten Schwerpflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe 2 beanspruchen, sondern auch:
- Monatlich bis zu 40 Euro der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.
- Fördermittel für die Wohnraumanpassung, das heißt den altersgerechten Umbau der Wohnung des Pflegebedürftigen, von bis zu 4.000 Euro.
- Zuschüsse für die Versorgung in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Senioren-WG: Immer mehr Pflegebedürftige entscheiden sich inzwischen für ihre Versorgung in einer von einem ambulanten Pflegedienst betreuten Wohngruppe oder Wohngemeinschaft (WG). In diesem Fall haben sie und drei weitere WG-Mitbewohner/innen sowohl Anspruch auf einen Gründungszuschuss von je 2.500 Euro sowie 205 Euro zur Anstellung einer Organisationskraft.
Stationäre Pflege im Pflegeheim: Kosten und Zuzahlungen bei Pflegestufe 2
Die reinen Pflegekosten bei stationärer Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim mit Pflegestufe 2 bezuschussten Pflegekassen mit monatlich 1.330 Euro.
Selbst aufbringen müssen Heimbewohnende die Pflegeheim-Kosten für
- ihre Unterkunft,
- ihre Verpflegung sowie
- bei nicht mit öffentlichen Zuschüssen gebauten Heimen auch einen Investitionskostenanteil.
Pflegestufe 2 ohne Demenz: Höhe der Geldleistungen und Zuschüsse im Überblick
Versicherte mit Pflegestufe 2 ohne Demenz hatten bis zum 31.12.2016 Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:
Geldleistungen und Zuschüsse bei Pflegestufe 2 ohne Demenz | Höhe & Umfang bis 31.12.2016 |
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen | 458 € (monatlich) oder 1.144 € (monatlich) |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 104 € (monatlich) |
Tages- und Nachtpflege | 1.144 € (monatlich) |
Kurzzeitpflege | 1.612 € für max. 28 Tage (jährlich) |
Verhinderungspflege | 1.612 € für max. 28 Tage (jährlich) |
Stationäre Pflege | 1.330 € (monatlich) |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Bis zu 40 € (monatlich) |
Zuschuss zur Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € je Gesamtmaßnahme |
Zuschuss für Wohngruppen (Senioren-WGs) | Bis zu 2.500 € Gründungszuschuss plus 205 € monatlicher Organisationszuschuss |
Umstellung: Aus alter Pflegestufe 2 wurden die neuen Pflegegrade 3 und 4
Die bisher größten Veränderungen in der Pflegeversicherung haben pflegebedürftige und demenzerkrankte Menschen zum 01.01.2017 mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) erlebt. Seitdem werden alle Menschen, die Leistungen von ihren Pflegekassen erhalten möchten, nach einem neuen Verfahren begutachtet. Jeder Antragsteller auf Pflegeleistungen wird auf seine noch verbliebene Selbstständigkeit hin überprüft. Je nach Ausmaß der Selbstständigkeit genehmigen die Pflegekassen dem Versicherten seither einen von fünf Pflegegraden und entsprechende Pflegeleistungen. Die alten Pflegestufen „0“, 1, 2 oder 3 wurden damit zum 01.01.2017 durch die neuen Pflegegrade abgelöst. Die nachfolgende Grafik zeigt die Umstellung der alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade.
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